Entgelte

Die Bundesnetzagentur legt zu Beginn jeder Regulierungsperiode auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) jährliche Erlösobergrenzen für jedes Gasnetz fest. Die jährlichen Erlöse sind maßgeblich für die Bildung der Netzentgelte, die für die Nutzung des Gasnetzes zu zahlen sind. Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt.

 

 

Gemäß § 17 Abs.2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV passt die E.ON Hanse AG mit Wirkung zum 01.01.2010 ihre Netzentgelte an.

 


Seit dem 01.10.2007 sind außerdem die Kosten für die Entgelte der vorgelagertern Netzbetreiber in den Ausspeiseentgelten enthalten (vgl. § 6 der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 29. Juli 2008). Somit sind in den Preisblättern die auf den gesamten Transportweg ab dem virtuellen Handelspunkt bezogenen (gewälzten) Ausspeisentgelte dargestellt.

 

Mit Wirkung zum 01.01.2010 hat die E.ON Hanse AG den Netzbetrieb umstrukturiert und das bisherige E.ON Hanse-Gasnetz auf drei Netzgebiete wie folgt aufgeteilt:

  • Gebiet Hamburg
  • Gebiet Schleswig-Holstein/Niedersachsen
  • Gebiet Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg


Für alle drei Netzgebiete kommen ab dem 01.01.2010 unterschiedliche Gasnetzentgelte zur Anwendung. Hierzu war eine Neufestlegung der Erlösobergrenze gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung für die neuen Netzgebiete erforderlich, die auf unseren Antrag hin von der Bundesnetzagentur genehmigt wurde.

 

Die Aufteilung des Gasnetzes resultiert aus der Gründung zweier weiterer Netzgesellschaften neben der E.ON Hanse AG, die im Wesentlichen auf die Verpflichtung im Konzessionsvertrag der Stadt Hamburg zurückzuführen ist. Den Netzbetrieb im Stadtgebiet Hamburg wird künftig die Hamburg Netz GmbH übernehmen, den Netzbetrieb in Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Schleswig-Holstein Netz AG, in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bleibt weiterhin die E.ON Hanse AG Netzbetreiber. Die Gründung der Netzgesellschaften erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2010; dies begründet die unterschiedlichen Gasnetzentgelte. Bis alle Maßnahmen zur Umstellung des Netzbetriebes operativ umgesetzt sind, wird die E.ON Hanse AG für die beiden anderen Netzgesellschaften vorübergehend treuhänderisch alle Aufgaben wahrnehmen.

 

Mit der Aufteilung unseres Gasnetzes auf unterschiedliche Gesellschaften ändern sich vorerst lediglich die Netzentgelte. Die wesentlichen Stammdaten (wie ILN-, BDEW- und DVGW-Codenummern etc.) sowie die Kommunikationsparameter gemäß GeLi Gas bleiben vorerst unverändert. Konkret bedeutet dies, dass die E.ON Hanse AG ihren Netzkunden gegenüber vorübergehend auch weiterhin auftritt und die Vertragsbeziehungen abwickelt.

 

Alle Informationen zu den Netzentgelten finden Sie auf den folgenden Seiten.

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