Entgelte

Die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen der E.ON Hanse AG basieren auf den Kalkulationsgrundsätzen der Gasnetzentgeltverordnung vom 25.07.2005 und sind von der Bundesnetzagentur zu genehmigen. Die derzeitigen Entgelte der E.ON Hanse AG wurden von der Bundesnetzagentur am 04.07.2008 mit Wirkung zum 01.07.2008 genehmigt und sind bis zum 31.12.2008 befristet.

 

Alle Informationen zu den Netzentgelten finden Sie auf den folgenden Seiten.

 

Seit dem 01.10.2007 bildet die Festlegung des § 6 der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 25. April 2007 die Grundlage für die Ermittlung der Entgelte. In den Preisblättern sind gemäß § 6 Ziffer 4 der Kooperationsvereinbarung die auf den gesamten Transportweg ab dem virtuellen Handelspunkt bezogenen (gewälzten) Ausspeisentgelte dargestellt.

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