Grundversorger

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

 

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Bis zum 31. Dezember 2009 ist Grundversorger das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG durchgeführt hat.

 

Entsprechend den oben genannten Vorgaben ist für die Versorgung mit Gas die E.ON Hanse AG der Grundversorger im jeweiligen Netzgebiet.

 

Für Rückfragen und weitere Informationen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich bitte an

 

E.ON Hanse AG

Flagentwiet 17

22457 Hamburg

 

 

 

Kontaktdaten Grundversorger

 

E.ON Hanse Vertrieb GmbH

Schleswag-HeinGas-Platz 1

25450 Quickborn

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