Technische Mindestanforderungen

Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festlegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der E.ON Hanse AG erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Diese oben genannte Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen sind in den folgendem Dokumenten beschrieben:

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© E.ON Hanse AG 2008