Transport
Hinweis
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 17.11.2006 (BK7-06-074) die Einzelbuchungsvariante gemäß Kooperationsvereinbarung für unzulässig erklärt. Die Transporte im Netz der E.ON Hanse AG werden daher bis auf weiteres ausschließlich auf Grundlage der Zweivertragsvariante abgewickelt.
Damit sind alle Passagen in veröffentlichten Verträgen, Bedingungen, Anfrageformularen, die sich ausschließlich auf die Einzelbuchungsvariante beziehen, gegenstandslos.
In der "Zweivertragsvariante" wird der Transport netzübergreifend innerhalb eines Marktgebietes auf der Grundlage eines Einspeisevertrags und eines Ausspeisevertrags sichergestellt, wobei der bei E.ON Hanse AG angebotene Ausspeisevertrag das Recht auf Transport vom virtuellen Handelspunkt zum Ausspeisepunkt beinhaltet.
Lieferantenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Anmeldung (Buchung) und Abmeldung von Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten des örtlichen Verteilernetzes zu Letztverbrauchern zum Zwecke der Gasbelieferung und wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten geschlossen.
Sperrvereinbarung
Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Ausspeisevertrag
Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilernetz der E.ON Hanse AG und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes.
Die Belieferung der Ausspeisepunkte des Netznutzers mit Gas ist nicht Gegenstand des Vertrages und ist in gesonderten Verträgen zwischen Lieferant und Netznutzer zu regeln.
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen Netzbetreiber und Lieferant bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
Mitteilung über die Vorhalteleistung im vorgelagerten örtlichen Verteilnetz nach § 13 KoV III
Wenn Sie uns die erforderliche Vorhalteleistung pro Marktgebiet für das jeweilige Kalenderjahr respektive eine unterjährige Anpassung der Bestellung bei Über- oder Unterschreitung des Wesentlichkeitskorridors in Höhe von 5% mitteilen möchten, bitten wir Sie, das folgende Formular in zweifacher Ausfertigung auszudrucken, vollständig auszufüllen und beide Exemplare unterschrieben an folgende Adresse zu senden:
E.ON Hanse AG
Netzverträge
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25450 Quickborn
Nach Prüfung und Gegenzeichnung erhalten sie dann ein Exemplar für Ihre Unterlagen zurück.
Anmeldebestätigung als Lieferer von Erdgas gemäß § 38 Abs. 3 des Energiesteuergesetzes
