Ausschreibung für die in 2009 zur Deckung von Netzverlusten benötigte Energie
Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie, die zur Deckung von Netzverlusten benötigt wird verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren.
Die Ausschreibung für die in 2009 zur Deckung von Netzverlusten benötigte Energie erfolgt in sechs Tranchen zu folgenden Zeitpunkten:
