Energiemengen und Vergütungszahlungen 2004

Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich vom 22. Juli 2004 (EEG-neu) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der E.ON Hanse AG zur Umsetzung der bundesweiten Ausgleichsregelung nach § 14 EEG-neu für das Jahr 2004 sind nachfolgend dargestellt.

Verteilung der aufgenommenen EEG-Einspeisung nach geförderten Energiearten gemäß §§ 6-11 EEG-neu in das Netz der E.ON Hanse AG (1)
    GWh T€
§ 6 Wasserkraft 1,307 100,24
§ 7 Deponiegas, Klärgas und Grubengas 24,825 1.833,22
§ 8 Biomasse 24,265 2.891,85
§ 9 Geothermie 0 0
§ 10 Windenergie 3.342,149 300.502,77
§ 11 Solare Strahlungsenergie 4,585 2.466,25
Gesamt 3.397,132 307.794,33
1) ... vermiedene Netznutzungsentgelte (NNE), die gegenüber dem übergeordneten Netzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind nicht berücksichtigt

EEG-Einspeisung
    GWh T€
Gesamt EEG-Einspeisung unter Berücksichtigung der vermiedenen NNE 3.397,132 305.893,11

EEG pflichtiger Absatz an Letztverbraucher (2) im Netzgebiet der E.ON Hanse AG
  GWh
Letztverbrauch 6.138,472
(2) Absatz an Letztverbraucher durch Letztverbraucher versorgende Elektrizitätsversorgungsunternehmen gemäß § 14 Abs. 3 EEG-neu

Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisemengen wurde von einem allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsinstitut bescheinigt.

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