Energiemengen und Vergütungszahlungen 2005

Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich vom 22. Juli 2004 (EEG-neu) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der E.ON Hanse AG zur Umsetzung der bundesweiten Ausgleichsregelung nach § 14 EEG-neu für das Jahr 2005 sind nachfolgend dargestellt.

Verteilung der aufgenommenen EEG-Einspeisung nach geförderten Energiearten gemäß §§ 6-11 EEG-neu in das Netz der E.ON Hanse AG (1)
    GWh T€
§ 6 Wasserkraft 1,270 97,44
§ 7 Deponiegas, Klärgas und Grubengas 26,429 1.949,71
§ 8 Biomasse 60,763 9.841,84
§ 9 Geothermie 0 0
§ 10 Windenergie 3.491,225 310.124,68
§ 11 Solare Strahlungsenergie 19,881 10.994,69
Gesamt 3.599,569 333.008,37
1) ... vermiedene Netznutzungsentgelte (NNE), die gegenüber dem übergeordneten Netzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind nicht berücksichtigt

 
    GWh T€
Gesamt EEG-Einspeisung unter Berücksichtigung der vermiedenen NNE 3.599,567 328.327,51

EEG pflichtiger Absatz an Letztverbraucher (2) im Netzgebiet der E.ON Hanse AG
  GWh
Letztverbrauch 6.312,631
(2) Absatz an Letztverbraucher durch Letztverbraucher versorgende Elektrizitätsversorgungsunternehmen gemäß § 14 Abs. 3 EEG-neu

Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisemengen wurde von einem allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsinstitut bescheinigt.

© E.ON Hanse AG 2009