Beabsichtigter Anschluss einer BHKW-Anlage an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz
Zum Anschluss einer BHKW- Anlage an das Mittel-/ Niederspannungsnetz der E.ON Hanse AG benötigen wir von Ihnen spätestens acht Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme dazu folgende Unterlagen:
- Eine Anmeldung zum Anschluss an das Nieder-/ Mittelspannungsnetz. Diese erhalten Sie über Ihren örtlichen Installateur.
- Datenblätter der Eigenerzeugungsanlage. Das VDEW-Datenblatt erhalten Sie über Ihren örtlichen Installateur. Das Datenblatt der Generatoren erhalten Sie vom Hersteller.
- Die Konformitätserklärung der Wechselrichter (evtl. bei Kleinanlagen), sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten Sie vom Hersteller.
- Einen Lageplan 1:2000, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort und Anschluss an das Nieder-/Mittelspannungsnetz der E.ON Hanse AG hervorgehen.Diesen erhalten Sie über das zuständige Katasteramt - bearbeitet durch Ihren Installateur.
- BimSCHg/ Baugenehmigung bzw. positiv beschiedene Bauvoranfrage (nur bei BHKW größer 499 kW elektrisch oder neu zu errichtenden Generatorgebäuden). Diese erhalten Sie bei Ihrem Bauamt.
- Vorlagegenehmigungsfähiger Unterlagen der Zählersäule/ Mittelspannungsstation. Diese erhalten Sie durch den Hersteller oder Errichter.
Mit Vorlage der vollständigen Unterlagen werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der E.ON Hanse AG prüfen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie dann eine Netzanschlusszusage und ein Inbetriebnahmeangebot. Nach Rücksendung des von Ihnen gegengezeichneten Inbetriebnahmeangebotes (mindestens vier Wochen vor geplanter Inbetriebnahme) vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Zählereinbau und zur Inbetriebnahme.
Vor der Inbetriebnahme der Anlagen erhalten Sie eine sogenannte "verbindliche Erklärung" sowie ein "Kundendatenblatt". Sind die gegengezeichneten Unterlagen zurückgesandt und sind sämtliche Voraussetzungen
- gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz erfüllt, können wir die von Ihnen in das Netz der E.ON Hanse AG eingespeiste elektrische Energie nach EEG vergüten.
oder
- gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erfüllt und liegt eine BAFA- Mitteilung vor, können wir die von Ihnen in das Netz der E.ON Hanse AG eingespeiste elektrische Energie nach KWKG vergüten.
