Grundlagen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG in der Fassung von 2000) trat am 1. April 2000 in Kraft und hat damit das seit 1991 geltende Stromeinspeisegesetz (StrEG) als energiepolitisches Instrumentarium zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland abgelöst. Durch die Novellierungen des EEG gelten seit 1. August 2004 bzw. 1. Dezember 2006 die Regelungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG).

 

Das EEG verpflichtet Netzbetreiber, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom vorrangig abzunehmen und zu übertragen. Das Gesetz regelt weiterhin die Höhe der Vergütung für den abgenommenen Strom. Als Erneuerbare Energien im Sinne des Gesetzes gelten Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie Energie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

 

Seit Inkrafttreten des KWK-G bringt die E.ON Hanse AG die entstehenden Aufwendungen bei der Abrechnung der Netznutzung in Ansatz. Die Preise orientieren sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben.

 

Nähere Informationen zur Abwicklung des KWK-G sowie die aktuellen Aufschläge für die jeweiligen Letztverbrauchergruppen können im Internet beim Bundesverband der Energie- und Wasser- wirtschaft e. V. (BDEW) eingesehen werden.

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