Veröffentlichungen
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, umfassende Informationen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Diesen Pflichten kommt die E.ON Hanse AG im Folgenden nach.
EEG vom 21.07.2004
Das EEG vom 21.07.2004 verpflichtete die Netzbetreiber dazu, Informationen zu den eingespeisten Energiemengen und den geleisteten Vergütungszahlungen agregiert zu veröffentlichen. Zu den entsprechenden Veröffentlichungen für die Jahre 2004 und 2005 gelangen Sie über die folgenden Links.
Erstes Gesetz zur Änderung des EEG vom 7. November 2006
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 7. November 2006 sind weit über dieses hinausgehende Veröffentlichungspflichten festgeschrieben worden.
Die jährlichen Veröffentlichungen der E.ON Hanse AG gemäß § 15 Abs. 1 EEG können Sie sich einfach herunterladen.
