Preislisten
Sonderentgelte gemäß §19 StromNEV
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden Sonderentgelte gemäß § 19 StromNEV vereinbart. .
Der folgenden Übersicht können die bestehenden Vereinbarungen nach § 19 (3) StromNEV entnommen werden.
Nicht genehmigungspflichtige Entgelte
Entgelte für Mehr- und Mindermengen gemäß § 13 StromNZV
Die E.ON Hanse AG verwendet die vom BDEW auf Basis der EEX-Preise gemäß § 13 (3) Satz 4 StromNZV gebildeten Preise für Mehr-/Mindermengen
