Preislisten

 

 


Sonderentgelte gemäß §19 StromNEV

 

Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden Sonderentgelte gemäß § 19 StromNEV vereinbart. .

 

Der folgenden Übersicht können die bestehenden Vereinbarungen nach § 19 (3) StromNEV entnommen werden.

 

 



Nicht genehmigungspflichtige Entgelte

 

Entgelte für Mehr- und Mindermengen gemäß § 13 StromNZV

 

Die E.ON Hanse AG verwendet die vom BDEW auf Basis der EEX-Preise gemäß § 13 (3) Satz 4 StromNZV gebildeten Preise für Mehr-/Mindermengen

 

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