Preissystem

Die zu entrichtenden Entgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:


Netznutzungsentgelt

Das Netznutzungsentgelt richtet sich nach der Entnahmestelle der elektrischen Energie aus dem Netz der E.ON Hanse AG. Das Entgelt wird für Vorhaltung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Stromverteilungsanlagen entrichtet. Des Weiteren sind das Entgelt für die Nutzung der vorgelagerten Netze sowie die bei der Übertragung von elektrischer Energie entstehenden Verluste und die Systemdienstleistungen zur Gewährleistung des Netzbetriebes im Netznutzungsentgelt enthalten.


Entgelt für Messung und Abrechnung (inkl. Datenbereitstellung)

Die Entgelte für die Messung und Abrechung (inkl. Datenbereitstellung) richten sich nach den technischen Anforderungen an der Entnahmestelle entsprechend der Stromnetzzugangsverordnung.


Konzessionsabgabe

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und der E.ON Hanse AG geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung.


Mehrkosten durch das Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G)

Die Mehrkosten durch das KWK-G werden zusätzlich in Rechnung gestellt.


Blindstromverbrauch

Soweit erforderlich werden die durch die Messgeräte erfassten Blindstromlieferungen zusätzlich in Rechnung gestellt.


Umsatzsteuer

Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz (seit 1.1.2007 19%) auf die Summe der vom dritten Unternehmen bzw. Netzkunden zu entrichtenden Entgelte hinzugerechnet.

© E.ON Hanse AG 2009