Entgelte

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Die Bundesnetzagentur legt zu Beginn jeder Regulierungsperiode auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) jährliche Erlösobergrenzen für jedes Stromnetz fest. Diese jährlichen Erlöse sind maßgeblich für die Bildung der Netzentgelte, die für die Nutzung des Stromnetzes zu zahlen sind. Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt.

 

Zum 1. Januar 2010 hat die E.ON Hanse AG ihren Netzbetrieb umstrukturiert und das bisherige E.ON Hanse Stromnetz auf die neue Schleswig-Holstein Netz AG übertragen.

Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV passt die Schleswig-Holstein Netz AG mit Wirkung zum 01.01.2011 ihre Netzentgelte an.  Die Mitteilung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen oder sonstigen Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2011 erfordern. Die Entgelte basieren auf den Kalkulationsgrundsätzen der Stromnetzentgeltverordnung vom 25.07.2005.

 

Alle Informationen zum Thema Entgelte finden Sie auf den folgenden Seiten. 

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