Grundversorger
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunter- nehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Bis zum 31. Dezember 2009 ist Grundversorger das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG durchgeführt hat.
Entsprechend den oben genannten Vorgaben erfolgt im Stadtgebiet Ahrensburg die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stromversorgung Ahrensburg GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
In den übrigen Gemeinde-/Stadtgebieten des Netzgebietes der E.ON Hanse AG erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die E.ON Hanse AG, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
Für Rückfragen und weitere Informationen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich bitte an
E.ON Hanse AG
Flagentwiet 17
22457 Hamburg
Kontaktdaten Grundversorger
E.ON Hanse Vertrieb GmbH
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25450 Quickborn
Stromversorgung Ahrensburg GmbH
Kurt-Fischer-Str. 52
22926 Ahrensburg
