Veröffentlichung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite die Ergebnisse der Differenzbilanzierung zu veröffentlichen. Im folgenden kommt die E.ON Hanse AG dieser Pflicht nach.
Hinweis:
Die E.ON Hanse AG behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.
