Veröffentlichung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV

Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite die Ergebnisse der Differenzbilanzierung zu veröffentlichen. Im folgenden kommt die E.ON Hanse AG dieser Pflicht nach.

 

 

Hinweis:

Die E.ON Hanse AG behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.

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