Veröffentlichung gemäß § 17 Abs. 2 StromNZV
Nach § 17 StromNZV sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen verpflichtet, folgende netzrelevanten Daten in geeigneter Form, zumindest aber auf ihrer Internetseite, zu veröffentlichen.
Veröffentlichung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV
Veröffentlichung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 4 StromNZV
Summenlast der Fahrplanprognosen 2009:
Derzeit in Bearbeitung
Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens:
Die Veröffentlichungspflicht entfällt, da die E.ON Hanse AG das synthetische Verfahren anwendet.
Veröffentlichung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV
Höchstentnahmelast 2009
Veröffentlichung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 7 StromNZV
Hinweis:
Die E.ON Hanse AG behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.
