Veröffentlichungen gemäß § 15 StromNZV

Nach § 15 StromNZV sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz unverzüglich und in geeigneter Form, zumindest aber auf ihrer Internetseite, zu veröffentlichen.

 

Im Elektrizitätsverteilernetz der E.ON Hanse AG bestehen derzeit keine Engpässe.

© E.ON Hanse AG 2009