Verträge
Am 07.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV), BGBl. I S. 2477 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende AVBEltV abgelöst.
Soweit sich die nachstehenden Verträge noch auf die AVBEltV beziehen oder die dortigen Regelungen mit der NAV in Widerspruch stehen, sind diese Passagen durch die entsprechenden Regelungen der NAV zu ersetzen. Die entsprechend angepassten Verträge werden in Kürze veröffentlicht.
Lieferantenrahmenvertrag
Dieser Vertrag vermittelt dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der E.ON Hanse AG und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.
Sperrvereinbarung
Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der E.ON Hanse AG und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie.
Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.
Anschlussnutzungsvertrag
Gegenstand dieses Vertrages ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der E.ON Hanse AG geschlossen.
Netzanschlussvertrag
Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz der E.ON Hanse AG. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der E.ON Hanse AG geschlossen.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen Strom nach § 21b Abs. 2 EnWG in Verbindung mit der Stromnetzzugangsverordnung für vertragliche Messstellen von letztverbrauchenden Kunden, die an das Verteilungsnetz der E.ON Hanse AG angeschlossen sind.
