Leistungshindernisse

Die in diesen WGB definierten Verpflichtungen sind in nicht planbaren und unvorhersehbaren Situationen nur eingeschränkt gültig. Die folgenden Abschnitte beschreiben diese Einschränkungen und die hieraus resultierenden Verfahrensweisen.


Wartungsarbeiten

E.ON Hanse AG kann Zeiträume für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie für Maßnahmen zum Neubau, zur Änderung und zur Erweiterung von Anlagen festlegen. Wenn und soweit E.ON Hanse AG aufgrund der vorgenannten Maßnahmen nicht in der Lage ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, ist E.ON Hanse AG von diesen Verpflichtungen befreit. Die hiermit verbundenen Unterbrechungen bzw. Einschränkungen des Betriebs sollten pro Einspeicher- und Ausspeicherperiode jeweils vierzehn Kalendertage nicht überschreiten.

Nach Möglichkeit sind diese Zeiträume auf die Einspeicherperiode zu legen.

E.ON Hanse AG wird den Speicherkunden bei einer beabsichtigten Unterbrechung des Speicherbetriebs rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichten, es sei denn, dass die Unterrichtung nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und E.ON Hanse AG dies nicht zu vertreten hat, da die Unterrichtung die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. Die Unterrichtung wird in diesen Fällen frühestmöglich nachgeholt.


Höhere Gewalt

Reduzierungen oder Unterbrechungen des Speicherbetriebs infolge von Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt sowie durch Anordnung hoheitlicher Hand oder durch sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in der Macht des Speicherkunden oder von E.ON Hanse AG liegen, bzw. die auch mit einem zumutbaren technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht abgewendet oder ausgeglichen werden können, entbinden die Vertragspartner für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Die Zahlungsverpflichtungen sind hiervon ausgenommen. Dies gilt auch beim Auftreten von Störungen an den Speicheranlagen der E.ON Hanse AG, die eine Aufrechterhaltung des Speicherbetriebs vollständig oder teilweise unmöglich machen. Dies teilt E.ON Hanse AG dem Speicherkunden unverzüglich in geeigneter Weise mit.

Der Speicherkunde und E.ON Hanse AG sind verpflichtet , sofern dies erforderlich und möglich ist, bei der Behebung von Fehlern und Störungen zusammen zu arbeiten.

E.ON Hanse AG kann den Speicherbetrieb unterbrechen, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und / oder zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. E.ON Hanse AG wird den Speicherkunden bei einer beabsichtigten Unterbrechung vorher in geeigneter Weise unterrichten, es sei denn, dass die Unterrichtung nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und E.ON Hanse AG dies nicht zu vertreten hat oder die Unterrichtung die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. Die Unterrichtung wird in diesen Fällen frühest möglich nachgeholt.

© E.ON Hanse AG 2009