Speicheranfragen
Der Speicherkunde stellt bei E.ON Hanse AG eine spezifizierte Speicheranfrage. E.ON Hanse AG prüft die Verfügbarkeit entsprechender Speicherkapazitäten und bietet bei positiver Bewertung die angefragte Speicherkapazität auf Basis eines konkreten Speichervertrages an.
Inhaltliche Anforderung an die Speicheranfrage
- Für die Bearbeitung einer Speicheranfrage sind folgende Angaben mindestens erforderlich:
- Angaben zum Speicherkunden mit Bennennung eines Ansprechpartners
- Gewünschte Ausspeicherleistung je Speicher
- Gewünschte Vertragslaufzeit (Vertragsbeginn und Vertragsende)
Für die Erarbeitung alternativer (vom Standardprodukt abweichender) Kapazitätsprodukte sind weitere Angaben erforderlich:
- Gewünschtes Arbeitsgasvolumen
- Gewünschte Einspeicherleistung
- Gewünschte Ein- und Ausspeicherzeitfenster
Prüfung der Speicheranfrage
Enthält die Speicheranfrage alle vorstehenden Angaben, wird E.ON Hanse AG prüfen, ob die Speicherung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände möglich ist. Hierzu zählen insbesondere Kapazität und Kompatibilität (Gasbeschaffenheit und Druck).
Sollte es E.ON Hanse AG nicht möglich sein, Kapazitäten entsprechend der Anfrage anzubieten, wird E.ON Hanse AG die Gründe hierfür und mögliche Alternativangebote dem Speicherkunden darlegen.
Fristen
Die Anfrage ist mindestens 4 Wochen vor Vertragsbeginn an E.ON Hanse AG zu richten. Die Prüfung der Anfrage wird von E.ON Hanse AG so durchgeführt, dass spätestens fünf Werktage nach Erhalt der vollständigen Anfrage dem Speicherkunden ein konkretes Angebot unterbreitet wird. Das Angebot wird in der Regel eine Bindefrist von nicht weniger als vierzehn Tage haben.
Sollte es E.ON Hanse AG nicht möglich sein dem Speicherkunden Kapazitäten entsprechend seiner Anfrage anzubieten, wird E.ON Hanse AG spätestens drei Werktage nach Erhalt der Anfrage dies dem Speicherkunden mitteilen.
