Speicherkapazitäten

Kennlinien

 

Durch die gebirgsmechanischen und gastechnischen Gegebenheiten unterliegen die nominellen Ein- und Ausspeicherleistungen speicher- und netzdruckabhängigen Restriktionen. Im Sinne eines diskriminierungsfreien Speicherzugangs werden diese Restriktionen anteilig auf die Einzelkapazitätsbuchungen übertragen. In der Anlage 1a bis 1c dieser WGB sind die geltenden Grenzen in Abhängigkeit vom Gaskontostand einer Buchung beschrieben.

 

 

Beginn und Laufzeit

 

Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel ein zusammenhängendes Jahr oder ein ganzzahliges Vielfaches davon, jeweils beginnend am 01.04., 06:00 Uhr. Für unterjährige Laufzeiten wird ein gesondertes Entgelt fällig, welches individuell bei Vertragsabschluss vereinbart wird.

 

 

Kapazitätsengpass

 

Sollte auf Grund hoher Auslastung nicht ausreichend freie Speicherkapazität zur Befriedigung der Nachfrage von Standardkapazitätsprodukten zur Verfügung stehen, wird E.ON Hanse AG in Abstimmung mit den Speicherkunden individuelle unterbrechbare Speicherprodukte anbieten.

 

 

Ausspeicherkapazitätsverlagerung

 

Zum Zwecke der Speichereinsatzoptimierung, bietet E.ON Hanse AG seinen Speicherkunden, die mehr als einen Speicherstandort bebucht haben, die Möglichkeit zur Verlagerung der Ausspeicherkapazitäten. Dazu gewährt E.ON Hanse AG nach Können und Vermögen die Überschreitung einer einzelnen Ausspeicherkennlinie ohne dies als Kapazitätsüberschreitung gemäß Ausspeicherleistungsüberschreitung zu werten, wenn zeitgleich die Summenkennlinie der von dem Speicherkunden gebuchten Einzelspeicher nicht überschritten wird.

 

Die einmalige Gewährung einer Kapazitätsverlagerung verpflichtet E.ON Hanse AG nicht zu einer wiederholten Gewährung.

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