Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt für Netzbetreiber zwingend vor, sich bezüglich der
Energielieferung neutral zu verhalten. Konkret heißt das, dass er keine vertriebliche
Empfehlung aussprechen darf. Wir machen Sie daher darauf aufmerksam, dass es für den Bezug von
Strom oder Erdgas zahlreiche Anbieter gibt.