Mitteilungen und Bekanntmachungen der E.ON Hanse AG
Die E.ON Hanse AG muss bestimmten allgemeinen Mitteilungs- bzw. Bekanntmachungspflichten nachkommen, die sich unter anderem aus Beschlüssen der Bundesnetzagentur oder aus den Verordnungen Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ableiten.
Mitteilung der E.ON Hanse Netz GmbH gemäß Beschluss AZ BK6-06-009 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006
Gemäß Ziffer 6 des Beschlusses AZ BK6-06-009 vom 11.07.2006 kann der Datenaustausch im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 für eine im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbundene Vertriebsorganisation, im Falle der E.ON Hanse Netz GmbH ist dies die E.ON Hanse AG, von Ziffer 2 und 3 des Beschlusses abweichen. Dies ist gemäß Satz 10 für die Dauer des Gebrauchtmachens im Internet anzuzeigen.
Die E.ON Hanse Netz GmbH macht von der Option des Satzes 1 Gebrauch. Die Abweichung wurde der Bundesnetzagentur gemäß Ziffer 6 Satz 5 des Beschlusses angezeigt und die Diskriminerungsfreiheit dargelegt.
Bekanntmachung der E.ON Hanse Netz GmbH gem. § 4 NAV/ NDAV vom 29.06.2007
Die E.ON Hanse Netz GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung) sowie Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung) folgende Änderungen der Ergänzenden Bedingungen öffentlich bekannt.
Die E.ON Hanse Netz GmbH hat die für ihr Netzgebiet geltenden Ergänzenden Bedingungen zur NDAV nebst Anlage sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV nebst Anlage angepasst. Die Anpassung wird zum 01. Juli 2007 wirksam.
Bekanntmachung der E.ON Hanse Netz GmbH gem. § 4 , § 25 sowie § 29 NAV/NDAV vom 20.02.2007
Mit Wirkung zum 01.01.2007 ist die E.ON Hanse Netz GmbH an Stelle des bisherigen Netzbetreibers E.ON Hanse AG in die sich aus dem nachstehend beschriebenen Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten eingetreten. Am 08.11.2006 sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV/NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der E.ON Hanse AG zur NAV und zur NDAV sowie die jeweiligen Anlagen zu den Ergänzenden Bedingungen.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gelten für alle mit der E.ON Hanse AG begründeten Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom bzw. an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen. Mit dieser Vertragsanpassung machen wir von unserem Recht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gebrauch.
Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag.
Mitteilung der E.ON Hanse Netz GmbH gemäß Beschluss BK 7-06-067 (GeLi Gas) der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007
Gemäß Ziffer 4 des Beschlusses BK 7-06-067 vom 24.08.2007 kann der Datenaustausch im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 für unsere im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbundene Vertriebsorganisation, im Falle der E.ON Hanse Netz GmbH ist dies die E.ON Hanse AG, von Ziffer 2 des Beschlusses abweichen, sofern dies diskriminierungsfrei erfolgt.
Hiermit zeigen wir an, dass wir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die Abweichung wurde der Bundesnetzagentur gemäß Ziffer 4 des Beschlusses angezeigt und die Diskriminierungsfreiheit dargelegt.
Bekanntmachung der E.ON Hanse Netz GmbH gem. § 4 NAV/ NDAV vom 29.07.2008
Die E.ON Hanse Netz GmbH führt die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) ein.
Die Technischen Anschlussbedingungen gelten für den Anschluss und den Betrieb von elektrischen Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der E.ON Hanse Netz GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden.
Die TAB NS Nord treten mit Wirkung zum 01.08.2008 in Kraft. Die bisher geltenden TAB 2000 werden mit einer Übergangsfrist von einem Jahr ungültig.
Bekanntmachung der E.ON Hanse Netz GmbH gemäß § 25 Abs. 2 NAV/NDAV vom 28.08.2008
Mit Wirkung zum 01.09.2008 wird die E.ON Hanse Netz GmbH auf die E.ON Hanse AG verschmolzen. Damit ist die E.ON Hanse AG ab diesem Zeitpunkt Netzbetreiber und übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten der E.ON Hanse Netz GmbH. Dies betrifft insbesondere alle Netzanschlussverhältnisse, die bisher mit der E.ON Hanse Netz GmbH bestehen. Für die Netzkunden hat die Verschmelzung keinerlei Auswirkungen.
